20
Nov

Änderungen beim Energieausweis für Wohngebäude – warum Sie diese Jahr noch handeln sollten!

Einleitung

Die Anforderungen an den Energieausweis für Wohngebäude unterliegen stetigen Veränderungen, und es ist wichtig, sich rechtzeitig über Neuerungen zu informieren. Seit der Einführung im Jahr 2007 ist der Energieausweis bei Hausverkauf, -vermietung oder -verpachtung obligatorisch. Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die aktuellen Änderungen im Bereich der Energieausweise informieren und Ihnen aufzeigen, warum es sich lohnt, noch in diesem Jahr aktiv zu werden, um Geld zu sparen.

Die Grundlagen des Energieausweises

Der Energieausweis dient der Beschreibung des Energiestandards eines Wohngebäudes und bewertet die Energieeffizienz anhand verschiedener Kennwerte. Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den Energie-Bedarfsausweis und den Energie-Verbrauchsausweis. Beide basieren auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren und können zu verschiedenen Ergebnissen führen.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Energie-Bedarfsausweise nur noch nach der DIN 18599 erstellt werden, nicht mehr nach der milderen DIN V 4108-6. Letztere führt oft zu niedrigeren Werten, was zu einer günstigeren Einstufung der Immobilie führen kann.

Handlungsbedarf für Immobilienbesitzer

Besitzen oder verwalten Sie eine Immobilie, die folgende Kriterien erfüllt:

  1. Weniger als 5 Wohnungen (einschließlich Einfamilienhäuser)
  2. Bauantrag vor dem 1. November 1977
  3. Keine späteren energetischen Sanierungen gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977

Dann ist es ratsam, noch in diesem Jahr einen bedarfsorientierten Energieausweis nach DIN V 4108-6 erstellen zu lassen. Auch wenn Sie momentan nicht planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, kann dies langfristig Kosten sparen.

Warum jetzt handeln?

Die Zukunft ist unsicher, und Veränderungen, sei es in persönlichen Plänen oder gesetzlichen Vorschriften, sind nicht auszuschließen. Wenn Sie jetzt handeln und einen Energie-Bedarfsausweis erstellen lassen, können Sie potenzielle finanzielle Nachteile vermeiden. Warten Sie hingegen einige Jahre und benötigen dann einen Ausweis nach der schärferen DIN 18509, könnten die Werte schlechter ausfallen und Sie mehrere tausend Euro im Kaufpreis oder der Miete kosten.

Einige Banken finanzieren beispielsweise Gebäude mit der Energieeffizienzklasse H nicht mehr. Zudem werden die Kosten für die Erstellung eines neuen Bedarfsausweises in 2024 erheblich steigen, da die neue Norm wesentlich komplizierter ist.

Beispielrechnungen für verschiedene Heizsysteme

Um die Auswirkungen der unterschiedlichen Berechnungsverfahren zu verdeutlichen, betrachten wir einige Beispiele:

  1. Freistehendes Einfamilienhaus, Bj 1999, 100qm Wohnfläche, Fensterlüftung und Holzofen im Wohnzimmer:

    Luft-Wärmepumpe nach DIN V 4108-6: 59 kWh
    Luft-Wärmepumpe nach DIN V 18599: 72 kWh
  2. Freistehendes Einfamilienhaus mit Niedertemperatur-Gaskessel inkl. Warmwasser:

    Nach DIN V 4108-6: 148 kWh
    Nach DIN V 18599: 216 kWh
  3. Freistehendes Einfamilienhaus mit Pellet-Heizung inkl. Warmwasser:

    Nach DIN V 4108-6: 190 kWh
    Nach DIN V 18599: 153 kWh

Fazit und Handlungsempfehlungen

Insgesamt zeigen die Beispiele, dass die Wahl des Berechnungsverfahrens erhebliche Auswirkungen auf die Energieeffizienzklasse und somit auf den Wert Ihrer Immobilie hat. Handeln Sie noch dieses Jahr, um die Vorteile der derzeit günstigeren Berechnungsmethoden zu nutzen und potenzielle finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Wenn Sie eine Immobilie in einem Mehrfamilienhaus besitzen, sollten Sie sich mit Ihren Miteigentümern und der Hausverwaltung in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass auch dort die notwendigen Schritte unternommen werden. Es lohnt sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Denken Sie langfristig und treffen Sie jetzt die richtigen Entscheidungen für eine energieeffiziente Zukunft Ihrer Immobilie.