Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum Ihre Makler-Website bald mehr als nur „schön“ sein muss
Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und sorgt dafür, dass digitale Angebote nicht nur schick aussehen, sondern auch wirklich für alle zugänglich sind. Ja, auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Und bevor Sie jetzt denken: „Ach, das betrifft mich doch nicht!“ – denken Sie nochmal nach. Denn wer sich nicht an die neuen Regeln hält, riskiert nicht nur den Verlust von Kund:innen, sondern auch eine Abmahnung, die genauso unangenehm ist wie ein Montagmorgen ohne Kaffee.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG bedeutet, warum die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Ihre neuen besten Freunde werden und wie Sie Ihre Website fit für die Zukunft machen – mit einem Augenzwinkern und einer Prise Humor.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist quasi die EU-Version von „Mach deine Website barrierefrei – oder zahl dafür!“. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Das betrifft nicht nur Fahrkartenautomaten oder Bankdienstleistungen, sondern auch Ihre Website und mobile Apps. Und ja, auch Ihr Online-Shop mit den schicken Sneakers oder die App für den nächsten Lieferservice muss barrierefrei sein.
Die wichtigsten Inhalte des BFSG
Technische Standards: Produkte und Dienstleistungen müssen den harmonisierten Normen entsprechen – das klingt kompliziert, ist aber machbar.
Prüfmechanismen: Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Angebote barrierefrei sind.
Nachweispflichten: Dokumentieren Sie alles – denn wer nichts vorweisen kann, hat im Zweifel ein Problem (und vielleicht eine Abmahnung im Briefkasten).
Besonders wichtig ist die sogenannte „Konformitätsvermutung“ (§ 4 BFSG). Das bedeutet: Wenn Ihre Website nach anerkannten Normen wie der EN 301 549 entwickelt wurde, sind Sie auf der sicheren Seite. Klingt doch gar nicht so schlimm, oder?
WCAG: Der Schlüssel zur digitalen Barrierefreiheit
Bevor Sie jetzt panisch googeln: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie sind quasi der Leitfaden dafür, wie Websites und Apps gestaltet werden sollten – damit sie nicht nur für Technik-Nerds funktionieren, sondern auch für Menschen mit Behinderungen.
Die vier Prinzipien der WCAG
Die WCAG basieren auf vier zentralen Prinzipien. Keine Sorge, das ist kein Raketenwissenschaft – eher gesunder Menschenverstand.
1. Wahrnehmbarkeit
- Ihre Website sollte von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können – egal ob sie sehen können oder nicht.
- Alt-Texte: Bilder brauchen Beschreibungen (Alt-Texte), damit Screenreader sie interpretieren können. Ein Bild ohne Alt-Text ist wie ein Buch ohne Titel – niemand weiß, worum es geht.
- Untertitel: Videos sollten Untertitel haben. Denn seien wir ehrlich: Nicht jeder liebt es, sich durch stundenlange Audioinhalte zu kämpfen.
- Kontraste: Texte müssen gut lesbar sein. Dunkelgrau auf Hellgrau mag stylish sein, aber Ihre Kund:innen wollen keine Augenakrobatik betreiben.
2. Bedienbarkeit
- Ihre Website sollte einfach bedienbar sein – auch ohne Maus.
- Tastatursteuerung: Die Navigation muss über die Tastatur möglich sein. Denn nicht jeder hat eine Maus griffbereit (oder Hände dafür).
- Skip Links: Nutzer:innen sollten direkt zu wichtigen Inhalten springen können – niemand will sich durch endlose Menüs klicken.
- Zeitliche Flexibilität: Interaktionen dürfen nicht durch Zeitlimits blockiert werden. Niemand mag Stress beim Online-Shopping.
3. Verständlichkeit
- Ihre Inhalte sollten klar und intuitiv sein – Fachjargon gehört ins Lexikon, nicht auf Ihre Website.
- Einfache Sprache: Schreiben Sie so, dass auch Ihre Oma versteht, worum es geht.
- Fehlerhilfe: Formulare sollten klare Hinweise geben, wenn etwas schiefgeht. Ein „Fehler 404“ hilft niemandem weiter.
4. Robustheit
- Ihre Website muss mit verschiedenen Geräten und Technologien kompatibel sein.
- HTML-Kompatibilität: Stellen Sie sicher, dass Screenreader und andere Hilfsmittel problemlos funktionieren.
- Responsives Design: Inhalte müssen auf Smartphones genauso gut aussehen wie auf Desktops – sonst wird’s peinlich.
Wie setzen Sie die WCAG um?
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Wie soll ich das alles schaffen?“ Keine Sorge – hier kommt der praktische Teil.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Website analysieren:
- Führen Sie ein Accessibility-Audit durch. Tools wie Accessibility Insights helfen Ihnen dabei.
- Identifizieren Sie Barrieren – seien Sie ehrlich!
Prioritäten setzen:
- Starten Sie mit den Basics der Konformitätsstufe A (z. B. Alt-Texte).
- Arbeiten Sie sich zur Stufe AA vor – diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Standards implementieren:
- Nutzen Sie semantisches HTML und ARIA-Labels für assistive Technologien.
- Entwickeln Sie barrierefreie Designs direkt im Entwicklungsprozess.
Regelmäßige Tests durchführen:
Testen Sie Ihre Website mit automatisierten Tools und echten Nutzer:innen mit Behinderungen.
BFSG trifft DSGVO: Eine Beziehung voller Herausforderungen
Das BFSG und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben eines gemeinsam: Beide wollen klare und verständliche Informationen für alle Nutzer:innen. Das BFSG könnte sogar neue Maßstäbe setzen und Unternehmen dazu zwingen, Datenschutzerklärungen barrierefrei zu gestalten. Klingt nach zusätzlicher Arbeit? Ja! Aber denken Sie daran: Eine Abmahnung wegen unklarer Datenschutzerklärungen ist noch unangenehmer als ein Montagmorgen ohne Kaffee.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: E-Commerce
Ein Online-Shop integriert WCAG-konforme Features wie eine Tastatursteuerung und kontrastreiche Farben für Produktbeschreibungen. Ergebnis? Nicht nur gesetzeskonform, sondern auch SEO-freundlich – denn Google liebt barrierefreie Websites.
Beispiel 2: Öffentliche Verwaltung
Eine städtische Website bietet Untertitel für Videos an und verwendet einfache Sprache in Formularen. Bürger:innen sind zufrieden, Abmahnungen bleiben aus – Win-Win!
Kontroversen und Herausforderungen
- Unklare Umsetzung: Weder das BFSG noch die BFSGV geben konkrete Anweisungen zur praktischen Umsetzung ihrer Vorgaben.
- Kosten vs. Nutzen: KMU könnten finanziell belastet werden – aber Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil!
- Rechtsunsicherheit: Wie genau interagiert das BFSG mit der DSGVO? Das bleibt abzuwarten.
Fazit: Machen Sie Ihre Website zukunftssicher
Das BFSG mag zunächst wie eine zusätzliche Belastung wirken, aber es bietet auch Chancen:
- Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle.
- Gesetzeskonformität schützt vor Abmahnungen.
- Inklusive Websites stärken Ihre Marke und erhöhen die Reichweite.
Handlungsempfehlungen:
- Prüfen Sie Ihre digitalen Angebote auf Barrieren gemäß den WCAG-Standards.
- Gestalten Sie Datenschutzerklärungen barrierefrei UND DSGVO-konform.
- Nutzen Sie Tools wie Accessibility Insights oder Datenschutzgeneratoren.
- Schulen Sie Ihr Team in digitaler Barrierefreiheit.
Denken Sie daran: Eine Website sollte nicht nur schön aussehen – sie sollte für alle zugänglich sein! Und wenn das bedeutet, dass wir uns ein bisschen mehr Mühe geben müssen? Dann tun wir das doch gerne – bevor uns eine Abmahnung daran erinnert.