06
Mar

KfW Förderprogramm - Klimafreundlicher Neubau

Seit dem 1. März 2023 können Privatpersonen wie auch Unternehmen erneut Anträge auf Wohnbauförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Das neue Förderprogramm trägt den Namen "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und unterscheidet sich in vielen wichtigen Punkten von den bisherigen KfW-Förderprogrammen.

Begünstigte des KFN-Förderprogramms sind Bauherren, welche klimafreundliche und darüber hinaus energieeffiziente Wohnbauten errichten, oder erwerben wollen. So können neben Privatpersonen auch Unternehmen, Wohngaugenossenschaften, oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen diese Fördermittel beantragen. Sogar Vereine, Verbände, Kammern oder soziale Organisationen können Förderanträge stellen, falls diese ein Wohnprojekt planen.

 

Deutlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz

Der wohl größte Unterschied zu den vorangegangenen Förderprogrammen besteht in den höheren Anforderungen an die Energieeffizienz. Nur wenn die geplante oder zum Erwerb vorgesehen Immobilie dem Effizienshaus EH40 (früher KfW-40) entspricht, ist es förderungsfähig. Darüber hinaus muss der CO2-Ausstoß des Gebäudes über seine Lebensdauer hinweg so gering sein, dass es den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" in Bezug auf Treibhausgasemissionen genügt und darf weder mit Öl, noch Gas, noch mit Biomasse beheizt werden.

 

Reduzierter Förderumfang- und keine Tilgungszuschüsse mehr

Indes sich die Hürden für die Nutzung der Förderung gegenüber den vorherigen KfW-Förderprogrammen erhöht haben, wurde der Umfang der Unterstützung deutlich reduziert.

So reduziert sich die Förderung inzwischen auf die Zurverfügungstellung eines zinsverbilligten Darlehens. Die bisher ebenfalls gewährten Tilgungszuschüsse gibt es hingegen nicht mehr.

Bis zu 100.000 EUR kann die Förderung pro Immobilie betragen. Erfüllt die Wohnimmobilie dagegen die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) oder des "Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS), ist auch eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 EUR pro Immobilie machbar, sofern die Erfüllung dieser Anforderungen durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt wird.

 

Immobilienwirtschaft bemängelt Fördervolumen

Im Ganzen hat die Bundesregierung die KFN-Förderung i.H.v. 750 Millionen Euro bereitgestellt, welches von verschiedensten Vertretern der Immobilienwirtschaft als deutlich zu gering kritisiert wurde und nur für geringe Zahl von Wohnungen oder Einfamilienhäusern ausreichen dürfte. Auch die Begrenzung der Unterstützung auf max. 100.000 EUR, beziehungsweise 150.000 EUR pro Wohnung oder Einfamilienhaus sorgte für heftige Kritik, insbesondere vor dem Hintergrund, der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Immobilienpreise und Baukosten, sowie der verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz.

 

Weitere Familienförderung soll im Juni folgen

Für Mitte des Jahres 2023 ist der Start eines weiteren Förderprogramms mit der Bezeichnung "Wohneigentum für Familien" (WEF) angedacht. Damit will die Bundesregierung gezielt junge Familien bei der Gründung von Wohneigentum unterstützen. Im Rahmen dieses Programms dürften die Förderkonditionen wohl etwas günstiger als beim KFN-Programm sein, aber dafür sollen die WEF-Fördermittel allerdings nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen förderfähig sein.