05
Jul

Pferdehaltung erlaubt? Das müssen Käufer & Verkäufer wissen

„Pferdehaltung genehmigt“ – wirklich?

Wer eine Immobilie im Grünen kaufen oder verkaufen möchte, bei der Pferdehaltung ein Thema ist, stößt oft auf Aussagen wie „ideale Reitanlage“, „Pferdehaltung erlaubt“ oder „genehmigt“.

Doch aufgepasst: Was so einfach klingt, ist baurechtlich komplex – und häufig nicht rechtlich abgesichert.

In diesem Artikel zeigen wir dir:

  1. Was beim Thema Pferdehaltung rechtlich wirklich zählt,

  2. Welche Irrtümer häufig zu Problemen führen,

  3. Was Käufer und Anbieter vorher klären sollten,

  4. Und wie du dein Exposé rechtssicher formulierst.

 

Pferdehaltung ist genehmigungspflichtig – und kein Selbstläufer

Egal ob Reitstall, Offenstall, Koppel oder private Pferdehaltung: Wer Pferde auf einem Grundstück halten will, nutzt dieses nicht mehr nur zum Wohnen – sondern betreibt eine baurechtlich relevante Nutzung, die genehmigt werden muss.

Die wichtigsten Einflussfaktoren:

  1. Lage (Innen- oder Außenbereich)

  2. Art der Nutzung (privat oder gewerblich)

  3. Anzahl der Tiere

  4. Bauplanungsrechtlicher Status (z. B. Wohngebiet, Dorfgebiet, Außenbereich)

  5. Nachbarschaftsverträglichkeit / Immissionsschutz


Fazit: Selbst wenn der bisherige Eigentümer Pferde gehalten hat, ist das keine Garantie, dass der Käufer das auch darf.

 

Die 5 häufigsten Irrtümer zur Pferdehaltung beim Hauskauf

 

1. „Wenn der Vorbesitzer Pferde gehalten hat, darf ich das auch.“

Die bisherige Nutzung durch eine Privatperson bedeutet nicht, dass diese Nutzung automatisch auf den Käufer übergeht Bestandsschutz gilt nur für die bisherige konkrete Nutzung und Person – und erlischt beim Eigentümerwechsel oder bei Nutzungsänderung.

 

2. „Pferdehaltung ist im Außenbereich immer erlaubt.“

Nur für Landwirtschaftsbetriebe. Wer als Privatperson Pferde hält, genießt keine privilegierte Nutzung nach § 35 BauGB - Ohne landwirtschaftlichen Betrieb ist eine Baugenehmigung erforderlich – selbst im Außenbereich.

 

3. „Die Genehmigung gilt für das Grundstück, nicht für den Eigentümer.“

Nicht immer. Genehmigungen können personen- oder betriebsgebunden sein – z. B. für einen bestimmten Hof oder eine bestimmte Art der Nutzung - Käufer müssen prüfen, ob sie selbst in diese Nutzung eintreten können – oder neu beantragen müssen.

 

4. „Wenn’s im Exposé steht, ist es rechtlich sicher.“

Vorsicht! Aussagen wie „Pferdehaltung genehmigt“ oder „Reitimmobilie“ sind oft nicht rechtlich geprüft, sondern werblich gemeint - Käufer sollten sich immer die schriftlichen Genehmigungen zeigen lassen – oder eine Bauvoranfrage stellen.

 

5. „Es gab nie Ärger – also war’s wohl erlaubt.“

Trügerisch. Viele Nutzungen sind über Jahre geduldet, aber nie genehmigt worden - Sobald Nachbarn sich beschweren oder sich die Nutzung ändert, kann die Baubehörde einschreiten – mit möglichen Auflagen oder Untersagung.

 

✅ Für Käufer: Checkliste zur Pferdehaltung vor dem Immobilienkauf

  1. Liegt eine offizielle Genehmigung zur Pferdehaltung vor?
    Wurde eine Baugenehmigung für Stall, Koppeln oder Reitplatz erteilt?
  1. Für wen und welchen Umfang gilt die Genehmigung?
    Privat oder gewerblich? Anzahl der Tiere? Spezielle Auflagen?
  1. Ist die Genehmigung an eine Person oder an das Grundstück gebunden?
    Achtung: Viele Genehmigungen gelten nur für den bisherigen Eigentümer.
  1. Was sagt das zuständige Bauamt oder der Bebauungsplan?
    Innen- oder Außenbereich? Wohn- oder Dorfgebiet? Was ist erlaubt?
  1. Sind alle baulichen Anlagen genehmigt und dokumentiert?
    Offenställe, Reitplätze, Unterstände – alles genehmigungspflichtig!
  1. Bestehen Risiken durch Nachbarschaft oder Immissionsschutz?
    Schon eine Beschwerde kann zur Nutzungsuntersagung führen.

 

Für Anbieter: So formulierst du rechtssicher im Exposé

Viele Verkäufer oder Makler möchten die bisherige Nutzung hervorheben – verständlich. Aber: Nur eine rechtlich saubere Formulierung schützt vor Haftung.

Empfehlenswerte Formulierung: Auf dem Grundstück wurde durch den bisherigen Eigentümer privat Pferdehaltung betrieben. Eine verbindliche Aussage zur künftigen Genehmigungsfähigkeit der Nutzung durch den Käufer kann nicht getroffen werden. Wir empfehlen eine baurechtliche Prüfung durch die zuständige Behörde.“

 

Fazit: Wer Lösungen verkauft, muss Klarheit schaffen

Das Motto von my-landimmo.de ist: „Menschen kaufen Lösungen.“ Und genau darum geht es auch bei der Pferdehaltung:

Eine Immobilie, die Tierhaltung zulässt, kann eine Lösung sein – wenn sie juristisch sauber geregelt ist. Ob Käufer, Anbieter oder Makler – informiert zu sein schützt vor Enttäuschung, Aufwand und Ärger.

 

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