09
Oct

Resthof ohne Landwirtschaft: Was Käufer über Grundstücke und Nebengebäude wissen sollten

Ein Resthof ohne Landwirtschaft ist meist ein ehemaliger landwirtschaftlicher Hof, der heute überwiegend zum Wohnen, für Hobbys oder als großzügiges ländliches Anwesen genutzt wird. Für Käufer bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass alle sichtbaren Flächen zum Eigentum gehören oder Scheune, Stall und weitere Nebengebäude frei umgebaut werden dürfen. Entscheidend sind die einzelnen Flurstücke, bestehende Rechte, die baurechtliche Situation und der genehmigte Nutzungszweck jedes Gebäudes.

Wer einen Resthof kaufen möchte, sollte deshalb nicht nur Wohnhaus und Kaufpreis vergleichen. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, was genau mitverkauft wird, wie Grundstücke erschlossen sind und welche Nutzung der vorhandenen Nebengebäude rechtlich und technisch möglich ist.

 

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Bezeichnung „ohne Landwirtschaft“ beschreibt häufig nur die aktuelle Nutzung, nicht automatisch die rechtliche Einordnung des Grundstücks.
  2. Die sichtbare Hoffläche kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die nicht zwingend alle zum selben Eigentümer gehören.
  3. Mitgenutzte Wiesen, Zufahrten oder Wege können gepachtet, geduldet oder durch Rechte Dritter belastet sein.
  4. Katasterkarte, Grundbuch, Kaufvertragsentwurf und örtliche Besichtigung müssen zusammen betrachtet werden.
  5. Eine vorhandene Scheune oder ein ehemaliger Stall darf nicht allein deshalb zu Wohnraum, Ferienunterkunft oder Gewerberaum werden, weil das Gebäude bereits steht.
  6. Bei jedem Nebengebäude sollten genehmigter Bestand, tatsächliche Nutzung, Bauzustand und Erschließung getrennt geprüft werden.
  7. Auch ungenutzte Wiesen und Hofflächen verursachen Pflege-, Entwässerungs-, Versicherungs- und Instandhaltungskosten.
  8. Vor dem Kauf sollten offene Fragen schriftlich mit Eigentümer, Behörde und fachkundigen Beratern geklärt werden.

 

Was bedeutet „Resthof ohne Landwirtschaft“?

„Resthof“ ist im Immobilienmarkt vor allem eine beschreibende Bezeichnung. Gemeint ist häufig eine ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus, Hofraum, Scheune, Stall oder weiteren Wirtschaftsgebäuden, die nicht mehr als aktiver landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird. Eine einheitliche rechtliche Definition für jede Immobilie lässt sich daraus nicht ableiten. Mehr zur begrifflichen Abgrenzung erklärt der Beitrag Was ist ein Resthof?.

Der Zusatz „ohne Landwirtschaft“ kann Unterschiedliches meinen: Der Betrieb wurde aufgegeben, landwirtschaftliche Flächen wurden verpachtet oder verkauft, die Gebäude werden nur noch privat genutzt oder das Angebot umfasst lediglich die frühere Hofstelle. Deshalb sollten Käufer sich nicht auf die Überschrift des Exposés verlassen. Sie müssen klären, welche Grundstücke, Gebäude und Rechte tatsächlich Gegenstand des Verkaufs sind.

Besonders wichtig: Das Ende der landwirtschaftlichen Nutzung verwandelt eine frühere Hofstelle nicht automatisch in gewöhnliches Wohnbauland. Lage, planungsrechtliche Einordnung, Widmung beziehungsweise Nutzungszone und frühere Genehmigungen bleiben für Umbauten und Nutzungsänderungen relevant.

 

Welche Grundstücke gehören wirklich zum Resthof?

Vor Ort wirken Wohnhaus, Hof, Garten, Zufahrt und angrenzende Wiese oft wie ein zusammenhängendes Anwesen. Rechtlich kann diese Fläche jedoch aus mehreren Flurstücken oder Parzellen bestehen. Einzelne Teile können anderen Eigentümern gehören, nur gepachtet sein oder mit Rechten zugunsten Dritter belastet sein.

Käufer sollten daher für jedes angebotene Grundstück eindeutig feststellen:

  1. Welche Flurstücke oder Parzellen werden mitverkauft?
  2. Wer ist als Eigentümer eingetragen?
  3. Welche Gebäude liegen vollständig oder teilweise auf welchem Grundstück?
  4. Gehören Zufahrt, Innenhof, Garten, Wiese und Stellflächen zum Kaufumfang?
  5. Gibt es Pacht-, Nutzungs- oder Pflegevereinbarungen?
  6. Bestehen Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Dienstbarkeiten?
  7. Sind Teilungen, Grenzbereinigungen oder Vermessungen vorgesehen?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob das Anwesen im Alltag wie gewünscht funktioniert. Ein großzügiger Resthof verliert beispielsweise deutlich an Nutzwert, wenn die einzige Zufahrt über fremden Grund führt und dafür kein ausreichend gesichertes Recht besteht.

 

Eigentum, Pacht und bloße Mitnutzung unterscheiden

Gerade bei lange bestehenden Hofstellen haben sich praktische Lösungen entwickelt, die im Alltag funktionieren, aber nicht zwingend dauerhaft rechtlich gesichert sind. Ein Nachbar mäht die Wiese, ein Landwirt nutzt eine Scheunenseite, ein Weg wird gemeinsam befahren oder eine Zufahrt verläuft seit Jahrzehnten über ein fremdes Grundstück. Mit einem Eigentümerwechsel können solche Absprachen enden oder neu verhandelt werden müssen.

 

SituationWas sie bedeutetWas Käufer prüfen sollten
EigentumDas Grundstück oder Gebäude gehört zum Kaufgegenstand.Eintragung, Grenzen, Belastungen und Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag
Pacht oder MieteEine Fläche oder ein Gebäudeteil wird aufgrund eines Vertrags genutzt.Laufzeit, Kündigung, Übergang auf den Käufer und tatsächlicher Umfang
Dienstbarkeit oder WegerechtEine bestimmte Nutzung ist grundstücksbezogen gesichert.Wortlaut, Lage, Breite, Begünstigte, Kosten und praktische Ausübung
Mündliche ErlaubnisDie Nutzung beruht auf persönlicher Duldung.Ob sie nach dem Eigentümerwechsel fortbesteht und schriftlich gesichert werden kann
Gewohnte Nutzung ohne NachweisDie tatsächliche Nutzung ist erkennbar, ihre Rechtsgrundlage aber unklar.Keine dauerhafte Verfügbarkeit unterstellen; vor dem Kauf vollständig klären

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Was nutzt der Verkäufer heute?“, sondern: „Was darf der Käufer nach dem Eigentumsübergang auf welcher Grundlage weiter nutzen?“

 

Katasterkarte, Grundbuch und tatsächliche Grenzen

Eine Kataster- oder Liegenschaftskarte zeigt Flurstücke, Gebäudegrundrisse und Grenzverläufe. Das Grundbuch dokumentiert Eigentum und eingetragene Rechte. Die Besichtigung zeigt dagegen, wie das Anwesen tatsächlich genutzt und eingefriedet wird. Erst die Kombination dieser Informationen ergibt ein belastbares Bild.

Zäune, Hecken, Gräben und Wege sind keine verlässlichen Beweise für eine rechtliche Grundstücksgrenze. Ein alter Zaun kann versetzt worden sein, ein Weg kann mehrere Flurstücke queren und ein Nebengebäude kann nahe an einer Grenze oder sogar darüber errichtet worden sein. Wenn der Grenzverlauf für Zufahrt, Umbau oder spätere Nutzung entscheidend ist, sollte er fachlich geklärt und bei Bedarf vor Ort festgestellt werden.

Auch die im Kataster vermerkte Nutzungsart beantwortet nicht automatisch, welche bauliche Nutzung zulässig ist. Dafür sind zusätzlich die örtliche Planung, die bauordnungsrechtliche Situation und vorhandene Genehmigungen maßgeblich.

 

Zufahrten, Wege und Leitungen sorgfältig prüfen

Ein Resthof benötigt mehr als einen Zugang zum Wohnhaus. Scheune, ehemalige Stallungen, Heizungsanlage, Abwassertechnik, Müllentsorgung und gegebenenfalls größere Fahrzeuge müssen erreichbar sein. Eine schmale oder nur geduldete Zufahrt kann spätere Sanierungen erheblich erschweren.

Vor dem Kauf sollten Käufer folgende Punkte nachvollziehen:

  1. Ist die öffentliche Straße direkt erreichbar oder wird fremder Grund überquert?
  2. Ist ein vorhandenes Wegerecht für die geplante Nutzung ausreichend formuliert?
  3. Wer unterhält und räumt den Weg, und wie werden Kosten verteilt?
  4. Wo verlaufen Strom-, Wasser-, Abwasser-, Telekommunikations- und gegebenenfalls Gasleitungen?
  5. Gibt es gemeinsame Anschlüsse, private Leitungen oder Anlagen auf Nachbargrundstücken?
  6. Wie wird Niederschlagswasser von großen Dach- und Hofflächen abgeleitet?
  7. Können Feuerwehr, Rettungsdienst, Heizöllieferung oder Baufahrzeuge die Gebäude erreichen?

 

Landwirtschaftliche Flächen bleiben rechtlich relevant

Auch wenn der Käufer keine Landwirtschaft betreiben möchte, können Wiesen, Weiden oder Ackerflächen weiterhin entsprechend gewidmet, zoniert oder im Kataster beschrieben sein. Das wirkt sich je nach Staat, Region und Einzelfall auf Erwerb, Bebauung, Umnutzung, Pflege und mögliche Teilungen aus.

Deutschland

Liegt ein Resthof im Außenbereich, ist insbesondere § 35 Baugesetzbuch relevant. Bestehende Gebäude dürfen nicht allein wegen der Betriebsaufgabe beliebig erweitert oder anders genutzt werden. Ob ein Vorhaben zulässig ist, hängt unter anderem vom Bestand, der bisherigen Nutzung, öffentlichen Belangen, der Erschließung und der konkreten geplanten Änderung ab. Käufer sollten deshalb Bauakte und Genehmigungsstand prüfen und beabsichtigte Nutzungsänderungen vorab mit der zuständigen Behörde abstimmen.

Österreich

In Österreich sind Raumordnung, Baurecht und landwirtschaftlicher Grundverkehr Landessache. Die im Kataster erkennbare Benützungsart ersetzt nicht den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Je nach Bundesland und Grundstück kann zudem eine grundverkehrsrechtliche Genehmigung oder Erklärung erforderlich sein. Verbindliche Auskunft geben die zuständige Gemeinde und die nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Schweiz

In der Schweiz wird zwischen Baugebiet und Bauen ausserhalb der Bauzonen deutlich unterschieden. Bei ehemaligen landwirtschaftlichen Bauten sind Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen nur innerhalb der geltenden Regeln möglich. Käufer sollten sich den rechtmäßigen Bestand und die bewilligte Nutzung belegen lassen. Eine bereits vorhandene, aber nicht bewilligte Veränderung wird durch den Eigentümerwechsel nicht automatisch legal.

Für alle drei Länder gilt: Die Verkaufsbezeichnung „Resthof ohne Landwirtschaft“ ist keine behördliche Nutzungsfreigabe. Entscheidend sind die Unterlagen und Regeln am konkreten Standort.

 

Nebengebäude einzeln erfassen und bewerten

Der Reiz eines Resthofs liegt oft in Scheune, Stall, Remise, Werkstatt oder Lager. Diese Gebäude schaffen Platz, verursachen aber auch Verantwortung. Ein großer umbauter Raum ist nur dann ein echter Vorteil, wenn Zustand, rechtlicher Bestand, Erschließung und geplante Nutzung zusammenpassen.

Für jedes Nebengebäude empfiehlt sich ein eigener Gebäudesteckbrief mit folgenden Angaben:

  1. Bezeichnung, Lage und ungefähre Größe des Gebäudes
  2. Baujahr, wesentliche Umbauten und vorhandene Genehmigungen
  3. Genehmigte und aktuell ausgeübte Nutzung
  4. Konstruktion von Fundament, Wänden, Decken und Dach
  5. Zustand, Feuchtigkeit, Schädlings- oder Schadstoffverdacht
  6. Strom-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsanschlüsse
  7. Zufahrt, Torhöhen, Bodenbelastbarkeit und Brandschutz
  8. Geplante künftige Nutzung und dafür notwendige Maßnahmen

So wird aus dem allgemeinen Eindruck „viel Nebengelass“ eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Einen Überblick über typische Kauf- und Folgekosten bietet ergänzend der Beitrag Resthof kaufen: Diese Kosten werden häufig unterschätzt.

 

Bestehendes Gebäude bedeutet nicht freie Nutzung

Ein häufiger Irrtum besteht darin, den baulichen Bestand mit einer beliebigen Nutzungserlaubnis gleichzusetzen. Eine genehmigte Scheune ist zunächst eine Scheune. Wer daraus Wohnraum, eine Ferienwohnung, ein Büro, eine Werkstatt mit Kundenverkehr oder einen Veranstaltungsraum machen möchte, kann eine Nutzungsänderung und weitere Nachweise benötigen.

Gewünschte NutzungTypische Prüffragen
Lager oder private AbstellflächeIst die Nutzung vom Bestand gedeckt, ist der Boden tragfähig und sind Feuchte- und Brandschutz beherrschbar?
Werkstatt oder HobbyraumEntstehen Lärm, Abgase, Brandlasten oder Anforderungen an Strom, Lüftung und Nachbarschaftsschutz?
TierhaltungSind Haltung, Auslauf, Mistlagerung, Wasser, Abstände und örtliche Vorgaben vereinbar?
Gewerbliche NutzungIst sie am Standort zulässig, und passen Zufahrt, Stellplätze, Immissionen und Brandschutz?
Wohnraum oder FerienunterkunftIst eine Nutzungsänderung möglich, und lassen sich Belichtung, Wärmeschutz, Rettungswege, Statik und Erschließung erfüllen?
Abbruch oder ErsatzbauIst der Abbruch genehmigungsrelevant, und besteht überhaupt ein Recht auf einen Neubau an gleicher Stelle?

Vor kostenintensiver Planung empfiehlt sich eine Vorprüfung mit der zuständigen Behörde und fachkundigen Planern. Mündliche Aussagen im Verkaufsgespräch ersetzen keine Genehmigung.

 

Was tun mit Flächen, wenn keine Landwirtschaft geplant ist?

Wiesen und Weiden bleiben auch ohne eigenen Betrieb pflegebedürftig. Aufwuchs, Gehölze, Entwässerungsgräben, Zäune und Wege entwickeln sich weiter. Käufer sollten deshalb bereits vor dem Erwerb ein realistisches Nutzungskonzept festlegen.

  1. Eigenpflege: Zeit, Geräte, Lagerplatz und Entsorgung des Schnittguts einplanen.
  2. Verpachtung oder Mahd durch Dritte: Laufzeit, Zufahrt, Pflegeziel und Haftung schriftlich regeln.
  3. Private Freizeitnutzung: Zulässigkeit von Einfriedungen, Aufbauten, Stellplätzen oder Teichen vorher klären.
  4. Naturnahe Entwicklung: Schutzvorgaben, Verkehrssicherung und unerwünschten Bewuchs berücksichtigen.
  5. Tierhaltung: Flächenbedarf, Futtergrundlage, Auslauf, Wasser, Mist und Genehmigungen als Gesamtsystem prüfen.

Eine ungenutzte Fläche ist nicht automatisch kostenfrei. Regelmäßige Pflege, Baumkontrolle, Entwässerung, Beiträge, Versicherungen und die Unterhaltung von Wegen oder Zäunen können dauerhaft anfallen.

 

Getrennte und zersplitterte Flächen richtig einordnen

Zum Angebot können neben der Hofstelle weitere Wiesen oder kleine Wald- und Wegeparzellen gehören. Deren Wert für den Käufer hängt nicht allein von der Gesamtfläche ab. Entscheidend sind Lage, Erreichbarkeit, Zuschnitt, Rechte und tatsächliche Nutzbarkeit.

Eine direkt an den Hof angrenzende Wiese kann für Tierhaltung oder Privatsphäre wertvoller sein als eine größere, aber weit entfernte Fläche. Ein schmaler Weg kann für die Zufahrt unverzichtbar sein, obwohl er nur wenige Quadratmeter umfasst. Umgekehrt kann eine abgelegene oder nicht direkt erreichbare Parzelle zusätzliche Pflichten verursachen, ohne die gewünschte Nutzung wesentlich zu verbessern.

Wer mehrere Gebäude und Grundstücksteile beurteilen muss, findet zusätzliche Anhaltspunkte im Ratgeber Landimmobilie mit großem Grundstück oder mehreren Gebäuden kaufen.

 

Unterlagen und Fragen für die Besichtigung

Eine gute Besichtigung verbindet Planunterlagen mit dem Rundgang vor Ort. Käufer sollten nicht nur fotografieren, sondern jedes Gebäude und jede relevante Fläche eindeutig zuordnen.

  1. Aktuelle Grundstücks- oder Parzellenliste mit Flächengrößen anfordern.
  2. Kataster- beziehungsweise Liegenschaftskarte mit dem Angebot abgleichen.
  3. Aktuelle Grundbuchinformationen und eingetragene Rechte prüfen lassen.
  4. Kaufumfang einschließlich Inventar, Zufahrten und mitverkaufter Technik schriftlich festhalten.
  5. Bauakten, Genehmigungen, Pläne und Nachweise zu späteren Umbauten einsehen.
  6. Die genehmigte Nutzung jedes Nebengebäudes mit der tatsächlichen Nutzung vergleichen.
  7. Dächer, Tragwerk, Fundamente, Feuchte, Entwässerung und mögliche Schadstoffe fachlich untersuchen lassen.
  8. Versorgungsleitungen, Zähler, private Anlagen und laufende Verträge erfassen.
  9. Pacht-, Miet-, Pflege- und Nutzungsvereinbarungen vollständig anfordern.
  10. Geplante Umnutzungen mit Behörde und Planer vor Vertragsabschluss vorprüfen.
  11. Für jedes Gebäude einen kurzfristigen und langfristigen Kostenbedarf kalkulieren.

 

Warnsignale, die genauer geprüft werden sollten

WarnsignalMögliche BedeutungSinnvolle Reaktion
„Die Wiese gehört irgendwie dazu“Eigentum oder Nutzungsgrundlage ist nicht eindeutig.Flurstück und Rechtsgrundlage schriftlich nachweisen lassen.
Zufahrt nur über NachbargrundErreichbarkeit kann von einer Duldung abhängen.Grundbuch und Inhalt des Wegerechts prüfen.
Gebäude fehlt in PlänenGenehmigungs- oder Bestandsfragen sind offen.Bauakte einsehen und Behörde beziehungsweise Fachplaner einbeziehen.
Scheune wird bereits bewohntTatsächliche und genehmigte Nutzung können auseinanderfallen.Genehmigung und bauordnungsrechtlichen Zustand belegen lassen.
Frische Verkleidung trotz feuchtem GeruchSchäden könnten verdeckt sein.Bauteile fachlich und bei Bedarf weitergehend untersuchen lassen.
Unklare gemeinsame LeitungenVersorgung hängt möglicherweise von fremdem Grund oder privaten Absprachen ab.Verlauf, Rechte, Zähler und Kosten schriftlich klären.
Vage Zusage zur UmnutzungEine verbindliche behördliche Einschätzung fehlt.Machbarkeit vor dem Kauf prüfen lassen.

 

Eine realistische Kaufentscheidung treffen

Ein Resthof ohne Landwirtschaft passt gut zu Käufern, die ländlich wohnen und vorhandene Flächen oder Gebäude sinnvoll nutzen möchten. Der Kauf sollte jedoch nicht allein von der romantischen Wirkung des Ensembles abhängen. Entscheidend ist, ob Eigentum, Rechte, Zustand, laufender Aufwand und geplante Nutzung miteinander vereinbar sind.

Eine belastbare Entscheidung lässt sich in vier Schritten treffen:

  1. Kaufgegenstand klären: Grundstücke, Gebäude, Rechte und Verträge vollständig erfassen.
  2. Bestand prüfen: Genehmigungen, baulichen Zustand und technische Erschließung untersuchen.
  3. Zielnutzung abgleichen: Für jede geplante Nutzung die rechtliche und praktische Machbarkeit bewerten.
  4. Gesamtkosten rechnen: Kaufnebenkosten, Sanierung, Pflege und langfristige Rücklagen zusammenführen.

Ausführliche Informationen zu Kosten, Rechten, Nutzungsmöglichkeiten und typischen Risiken finden Käufer im zentralen Ratgeber Resthof kaufen. Wer ein passendes Objekt noch sucht, kann außerdem einen Suchauftrag für Landimmobilien anlegen.

 

Fazit: Nicht die sichtbare Größe, sondern die gesicherte Nutzbarkeit zählt

Bei einem Resthof ohne Landwirtschaft entscheidet nicht allein die Zahl der Quadratmeter oder Nebengebäude über den tatsächlichen Wert. Wichtig ist, welche Flächen wirklich mitverkauft werden, wie sie erreichbar sind, welche Rechte bestehen und wofür jedes Gebäude genehmigt ist. Wer Pläne, Register, Bauakten und den Zustand vor Ort systematisch zusammenführt, erkennt Einschränkungen früh und kann die Vorteile eines ehemaligen Hofes realistisch bewerten.

 

Häufige Fragen zum Resthof ohne Landwirtschaft

Was ist ein Resthof ohne Landwirtschaft?

Damit wird meist eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle bezeichnet, die nicht mehr als aktiver Betrieb genutzt wird. Der Begriff beschreibt das Angebot, legt aber weder den rechtlichen Status noch die zulässige Nutzung verbindlich fest.

Gehören angrenzende Wiesen automatisch zum Resthof?

Nein. Angrenzende Flächen können eigene Flurstücke oder Parzellen sein, anderen Eigentümern gehören oder nur gepachtet sein. Maßgeblich sind Eigentumsnachweise und der genaue Kaufvertragsgegenstand.

Ist ein ehemaliger Resthof automatisch normales Wohngrundstück?

Nein. Die Aufgabe der Landwirtschaft ändert die planungsrechtliche Einordnung oder Widmung nicht automatisch. Lage, örtliche Planung, Nutzungszone und Genehmigungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Darf eine Scheune zu Wohnraum umgebaut werden?

Das ist nicht allein vom vorhandenen Gebäude abhängig. Häufig ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Zudem müssen unter anderem Erschließung, Statik, Brand-, Wärme- und gegebenenfalls Denkmalschutz sowie die Zulässigkeit am Standort geprüft werden.

Was sollte bei ehemaligen Stallgebäuden geprüft werden?

Wichtig sind genehmigte Nutzung, Tragwerk, Dach, Feuchte, Bodenaufbau, Entwässerung, Belüftung, mögliche Schadstoffe und vorhandene Anschlüsse. Bei geplanter Tierhaltung kommen weitere Anforderungen hinzu.

Reicht der Zaun als Nachweis der Grundstücksgrenze?

Nein. Zäune, Hecken und Wege können vom rechtlichen Grenzverlauf abweichen. Wenn die Grenze für Nutzung oder Umbau wichtig ist, sollten Katasterunterlagen geprüft und bei Bedarf Fachleute für Vermessung hinzugezogen werden.

Was bedeutet ein Wegerecht für Käufer?

Ein Wegerecht kann die Zufahrt über ein fremdes Grundstück sichern oder Dritten eine Nutzung des gekauften Grundstücks erlauben. Entscheidend sind der genaue Wortlaut, die Lage, der Nutzerkreis und die Regelung der Unterhaltungskosten.

Welche Kosten verursachen ungenutzte Grundstücke?

Möglich sind Ausgaben für Mahd, Baum- und Gehölzpflege, Zäune, Wege, Entwässerung, Versicherungen, Beiträge und Verkehrssicherung. Auch Flächen ohne Ertrag sollten daher in die laufende Kostenplanung einbezogen werden.

Welche Unterlagen sind vor dem Kauf besonders wichtig?

Dazu zählen Grundstücks- und Katasterunterlagen, aktuelle Grundbuchinformationen, Kaufvertragsentwurf, Bauakten und Genehmigungen, Pläne, Angaben zur Erschließung sowie bestehende Pacht-, Miet- und Nutzungsvereinbarungen.